Die Reklassifizierung kommt: Cannabis ab Januar 2024 kein Betäubungsmittel mehr

15.08.2023
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Gesundheitsminister Lauterbach präsentiert beschlossenen Entwurf des „Cannabisgesetz – CanG”

Berlin – In der heutigen Bundespressekonferenz stellte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach den durch das Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf für das neue Cannabisgesetz (CanG) vor. Enthalten sind neben lang erwarteten Neuregelungen zu Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis auch deutliche Veränderungen in Bezug auf das Betäubungsmittelrecht – ein zentraler Aspekt für die zukünftige Versorgung von Cannabispatient:innen. Inkrafttreten wird das Gesetz nach Aussage Lauterbachs zum 1. Januar 2024.

Folgende Rahmenbedingungen wird das CanG dem beschlossenen Entwurf zufolge mitunter umfassen:

  • Entkriminalisierung: Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis pro Person über 18 Jahren wird straffrei
  • Homegrow: Privater Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen wird für Personen über 18 Jahren legal
  • Social Clubs: Einführung eines gemeinschaftlichen nicht-kommerziellen Anbaus innerhalb sogenannter „Cannabis Clubs“
  • Reklassifizierung: Streichung von Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), wesentlich einfachere ärztliche Verschreibung

Reklassifizierung von Medizinalcannabis: Hürden für Patient:innen sinken

Mit einer Reklassifizierung von Cannabis in ein verschreibungspflichtiges Medikament, das damit zukünftig unkomplizierter und flächendeckender von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden kann, ergeben sich zahlreiche positive Entwicklungen für die zukünftige Versorgung von Patient:innen, so David Henn, CEO der Cannamedical Pharma: „Eine Streichung aus dem BtMG bedeutet eine bessere Verfügbarkeit und damit potentiell auch den Ausgleich der bisherigen landesweiten Unterversorgung. Sowohl die Hürden in der ärztlichen Verschreibung als auch die Abgabe durch Apotheken wird dadurch deutlich patientenfreundlicher gestaltet. Sogar die Verordnung via E-Rezept wird damit endlich möglich werden.”

Die von Bundesminister Lauterbach angesprochene Sicherstellung einer gleichbleibenden Qualität und Sicherheit von Cannabisblüten außerhalb des Schwarzmarktes ist für den Geschäftsführer des Kölner Cannabis-Unternehmens ebenfalls essentiell: „Wer künftig Cannabis in hochwertiger Apothekenqualität aus einer sauberen, kontrollierten Lieferkette nach GMP-Standards einnehmen möchte, das sich sowohl preislich als auch qualitativ deutlich von Schwarzmarktprodukten unterscheidet, wird über seinen Arzt den richtigen Zugang finden können.”

Kritik besteht weiterhin: Viele Aspekte ungeklärt

Trotz des zu begrüßenden Gesetzentwurfs bleiben auch nach der heutigen Bundespressekonferenz Fragen offen. Besonders die geplante Einführung von „Cannabis Clubs” steht noch vor Unsicherheiten rund um Themen wie Mitgliedschaftsbeschränkungen, eine monatliche Abgabeobergrenze von 50 Gramm sowie einen THC-Grenzwert von 10 Prozent für Präparate, die an unter 21-Jährige abgegeben werden dürfen. Zudem sind die Qualitäts- und Sicherheitsstandards unklar.

Minister Lauterbach betonte erneut das Problem der zunehmenden Drogenkriminalität und Beimischungen von Streckmitteln bei illegalem Cannabis in Deutschland. Er präsentierte den Gesetzentwurf als ein „Gesetz mit Augenmaß” und betonte vor allem immer wieder die Bedeutung des Kinder- und Jugendschutzes.

 

Über Cannamedical

Die Cannamedical Pharma GmbH ist ein GDP- und GMP-zertifizierter pharmazeutischer Hersteller mit sämtlichen Genehmigungen für den Import, Großhandel und die Freigabe medizinischer Cannabisprodukte auf dem europäischen Markt. Das Unternehmen fokussiert sich darauf, Menschen mit chronischen Krankheiten durch den Import und die Verarbeitung von Cannabisprodukten in ausschließlich höchster Qualität zu helfen und beliefert rund 3.000 Apotheken und klinische Einrichtungen. Neben der Lieferung hochwertiger medizinischer Cannabisprodukte konzentriert sich Cannamedical darauf, Ärzt:innen, medizinische Fachleute und Apotheker:innen mit wichtigen Informationen zu versorgen. Produktionspartner in der ganzen Welt halten die höchsten pharmazeutischen Qualitätsstandards – die EU-GMP-Richtlinien (European Good Manufacturing Practice) – ein. Als GDP-zertifiziertes (Good Distribution Practice) Unternehmen stellt Cannamedical sicher, dass bei sämtlichen Schritten innerhalb der Lieferkette von Cannamedical auf die guten Vertriebspraktiken geachtet und entsprechende Qualitätsstandards erfüllt werden. Die Cannamedical Pharma GmbH wurde 2016 von David Henn gegründet, hat ihren Hauptsitz in Köln. Seit 2021 ist das Unternehmen Teil der Semdor Pharma Group – eine der führenden Pharmagruppen in Europa, die sich auf Betäubungsmittel und medizinisches Cannabis spezialisiert hat. Weitere Informationen unter www.cannamedical.com

Pressekontakt

Cannamedical Pharma GmbH
Theresa Gosch
Tel.: +49 (0)221 9999 6151
E-Mail: presse@cannamedical.de





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